B196 – Mit dem Autoführerschein zum Motorradführerschein

Du hast den Autoführerschein Klasse B und möchtest endlich Motorrad oder Roller fahren?

Mit der B196-Erweiterung ist das ganz unkompliziert möglich: Du darfst damit Motorräder und Roller bis 125 ccm und max. 11 kW / 15 PS fahren – ganz ohne zusätzliche Prüfung.

Voraussetzungen:

Du bist mindestens 25 Jahre alt

Du besitzt die Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Das erwartet dich:

4 x klassen­spezifischer Theorie­unterricht à 90 Minuten

5 x Fahr­stunden à 90 Minuten

Wahl­weise auf unserer ganz neuen Vespa GTS 125 Super mit Auto­matik oder auf der Honda CB 125 R mit Schalt­getriebe

Einstieg jederzeit möglich

Keine Prüfung notwendig

Wichtig: Die B196-Erweiterung gilt nur innerhalb Deutschlands.

Jetzt starten und den Autoführerschein praktisch erweitern.

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